Anleitung Mailehensteigerung:

Seit Jahr und Tag ist es Tradition, dass ein Junggeselle seiner "Angebeteten" in der Nacht zum 1. Mai einen möglichst prachtvollen Maibaum vor ihr Haus setzt. Als demonstratives Zeichen ist es natürlich auch seine Pflicht diese Frau auf der offiziellen Mailehnsteigerung des ortsansässigen Junggesellenvereins zu einem angemessenem Preis zu ersteigern. Erst dann ist es dem Käufer gestattet, dort einen Maibaum zu stellen.

Die Mailehnsteigerung des JGV - Alt Wolsdorf findet jährlich an dem Wochenende vor dem 1. Mai statt. . Versteigert wird nach amerikanischem Prinzip, das heißt: Zunächst wird die eventuelle zukünftige Maikönigen vorgestellt, beschrieben und angepriesen. Der Grundpreis für die Maikönigen beträgt 50 Maimark ( 1 Maimark entspicht 0,05 €).

Die Junggesellen steigern wild drauf los, bis der Auktionator nach dem 3. Hammerschlag das Mädchen dem Jungen zuweist, der zuletzt investiert hat. Am Ende ist das Mädchen Maikönigin, für das der höchste Betrag erzielt wurde - natürlich mit dem Junggesellen, der dieses Mädchen während der Versteigerung ersteigert hat.

Jeder Junggeselle, der eine oder mehrere Frauen erstanden hat, ist somit berechtigt diesen einen Maibaum zu stellen. Jeder widerrechtlich gestellte Baum wird noch in der Mainacht entfernt, es sei denn eine Strafgebühr wird an Ort und Stelle mit den ortsansässigen Junggesellen verhandelt.